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Samstag, 18. September 2010

Stehen Merkel und Westerwelle jetzt über dem Gesetz?

Für blankes Entsetzen sorgte in Bonner Beamtenkreisen jetze ein neues Rundmail vom Bundeskanzeramt, in dem Merkel und Westerwelle jetze endgültig über dem Gesetz stehen wollen.

Es ging um die sog. "Aussageerlaubnis", die Beamte benötigen, wenn sie vor einem irdischen Gericht aussagen sollen; Normalerweise ist die höchste Instanz für diese Aussagegenehmigungen die Generalstaatsanwaltschaft, die sicherstellen soll, daß Dienstgeheimnisse von Beamten geschützt werden. Doch Merkel verlangte jetzt auch eine Rückfrage nach Aussageerlaubnis auch bei ihr im Bundeskanzleramt und im Außeministerium bei Westerwelle. Westerwelle hat dabei schon eine neue Stelle im Außenministerium geschaffen, das sich nur mit Beamten-Aussagegenehmigungen befasst.

Spezifiziert wurde auch genauer, um welche Sachthemen es da geht: Merkel will offensichtlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der HartzIV-Regelsatzberechnung nicht einhalten und verlangt ein Veto-Recht gegen Beamtenaussagen bezüglich der momentanen Berechnungspraxis.

Zudem will sie auch alle Beamten-Aussagen verbieten bezüglich bisherigen HartzIV-Urteilen und Klagen von HartzIV-Beziehern. Sie will sogar verbieten, den Wortlaut von öffentlichen Urteilen aus dem HartzIV-Bereich der Presse zu bestätigen.

Die Rundmails von Merkel haben interessante Stilblüten: So sollen auch einige heimliche Propaganda-Aktionen der Bundesregierung so geschützt werden. Potentielle Klagen gegen die Popsänger Menowin, Landshut, Bohlen, Kachelmann ... gehören zu den schützenswerten Staatsgeheimnissen, da die Bundesregierung diese als Symbole für die Chancen von HartzIV-Empfängern sieht und der Meinung ist, andere HartzIV-Empfänger sollten sich an diesen mal ein Beispiel nehmen.

Die größte Stilblüte ist aber, daß man verbieten will, das Bundesverfassungsgericht über die Umsetzung seines Urteiles zu informieren. Alle Beamten-Informationen an das Bundesverfassungsgericht solle von Merkel und Westerwelle erst gegengezeichnet und korrekturgelesen werden müssen, und es dürfen keine Anrufe vom Bundesverfassungsgericht mehr angenommen werden; Hier solle man ebenfalls auf Informationsstellen im Bundeskanzleramt und in Westerwelles Außenministerium verweisen.