Montag, 12. September 2011

Der Ganzkörperscanner ist weg – und was kommt jetzt?


Nach dem Aus für den Ganzkörperscanner (Nacktscanner) stellt sich nun die Frage, wie es weitergeht mit der Flugsicherheit auf Deutschen Flughäfen. Zum gestrigen  Jahrestag des 11. September erfolge dabei ein heimlicher Probelauf der Zusammenarbeit der verschiedenen Flughafenbereiche. Dabei zeichnet sich ab, daß der halblegale Zustand bei Sicherheitsmaßnahmen, die seit den Jahren der 11-September-Hysterie heimlich eingeführt wurden, wohl weiter erhalten bleiben – ohne endgültige Gesetzesgrundlage; heimliche Beobachtung/Kontrolle durchgeführt von privaten Sicherheitsfirmen und freiberuflichen Sicherheitsexperten, die in einer rechtlichen Grauzone operieren. Mit billigen Geräten, die vor allem aus Israel oder als Nachbauten aus China, Indien oder Singapur stammen.

Doch welche Geräte werden tatsächlich benutzt statt Ganzkörperscanner?


1.  InfrarotWärmekameras.

Diese in England entwickelten Geräte sollen anhand der Körpertemperatur erkennen könnnen, ob jemand Mord- oder Selbstmordsattentatspläne hat – da einen ja sowas emotional nicht kalt lässt. Ineressant ist hier zunächst, daß die Fehlerquote bei über 90% liegt, allerdings werden von 1000 Personen in der Halle nur 1 Person angezeigt, die Kontrolliert werden sollte. Diese Kameras, die kein Infrarotbild anzeigen, sondern nur normale Bildaufnahmen, richten sich dabei nur nach dem Wärmesensor auf verdächtige Personen, die sie über den Flughafen verfolgen können, und zeichnen diese auf. Bei weiteren Verdachtsmomenten werden dann die aufgezeichneten Bilder automatisch an alle zuständigen Stellen im Flughafen weitergeleitet und sogar sofortige Gegenmaßnahmen vorgeschlagen – welche Sicherheitstüren sofort geschlossen werden sollten, welche Fluchtwege die Person hat und wo man sie in 30 Sekunden, in 2 Minuten und in 5 Minuten stellen könnte. Die Kameras können sich dabei auch durch Geräusche wie Geschrei, Hilferufe und Schussgeräusche automatisch auf das Geschehen richten und liefern dann auch sofort eine Historie der Ereignisse der letzten Minuten – wo kamen die Verdächtigen her, mit wem hatten sie vorher Kontakt.

Kritik gibt es dabei nur, daß häufig genervte Fluggäste von den Kameras aus auffällig aufgezeichnet werden und dann durch initiierte weitere Sicherheitskontrollen sich diese Person noch weiter provoziert fühlen kann. Vor allem übernächtigte Passagiere von Langzeitflügen, die ihre Anschlussflüge verpasst haben, Probleme beim kurzfristigen Umbuchen ihres Weiterflugtickets haben und dann möglicherweise auf der Suche ihrem Fluggepäck sind, das durch die Hin- und Herbucherei vom Gepäcksystem verlegt wurde, hetzen diese Kameras regelmäßig auch noch Sicherheitsbeamte auf den Hals. Probleme auch bei Personen, die aus wärmeren Gegenden gestartet sind, die abgehetzt sind auf der Fahr zum Flughafen usw. bekommen Probleme mit den oft sehr unfreundlich auftretenden privaten und freiberuflichen Sicherheitsmitarbeitern. Zumal diese privaten Sicherheitsfirmen sehr viele Personen bei den deutschen Behörden als „Sicherheitsrisiko“ eintragen lassen – was datenschutzmäßig völlig unkontrolliert geschieht immer noch auf Basis von Gesetzten, die seit der 11.-September-Hysterie gelten. Und die seit dem Aus des Ganzkörperscanners auch nicht durch neue, einheitliche Gesetze abgelöst werden. Vor allem ist die Handhabung und Auslegung der Gesetzesvorgaben von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich; Gerade die Billig-Flughäfen zeichnen sich durch billige Geräte, billige Sicherheitsfirmen und besonders viele Personanmeldungen aus, wobei niemand erfährt, daß er sich beispielsweise durch die häufige Nutzung von Ryanair das qualifizierte polizeiliche Führungszeugnis vermasseln kann, ohne daß er etwas davon erfährt. Vor allem ist es sehr fraglich, wenn solche Fluggesellschaften unliebsamen Passagieren für die Zukunft kein Hausverbot/Flugverbot/Geschäftsausschluss erteilen oder sie sonstwie informieren, daß man sie als unliebsame Passagiere betrachtet, sondern sich jedesmal über Geheimdienstkanäle beschweren mit Videoaufnahmen über die Schlacht bei der Gepäckaufgabe und diese mit gemessenen Körpertemperaturen kommentieren.



2.  Gepulste Mikrowelle- Strahler

Was seit der Handy-Generation als Lapalie betrachtet wird, ist weit gefährlicher als es sich anhört. Starke Mikrowellenstraher mit Strahlenwerten, die das für Personen zulässige um das 1000-fache übersteigen, bestrahlen bei Gepäckkontrollen das Fluggepack. Nicht um etwas zu sehe, sondern mit computergesteuert gepulsten Mikrowellen, die jeden bekannten Sprengstoff und jeden bekannten Zünder zur sofortigen Explosion bringen sollen. Bei den Gepäckkontrollen sollte man wissen, daß der gepanzerte Kasten, in dem das in der Regel geschieht, nicht jede Explosionsstärke zurückhalten kann. Die in unmittelbarer Nähe der Gepäckkontrolle stehenden Personen würden dann also einfach geopfert. Zumal inzwischen die Warteschlange vor den Gepäckkontrollen viel zu nah an den Kontrollen steht, der Einlass zu viele Personen hereinläßt und zu viele Personen unmittelbar an der Kontrolle anstehen. Nach Erfahrungen aus dem Irak hat die Einführung solcher Geräte bei Behörden etc. dazu geführt, daß 70% aller durch Bombenanschläge gestorbenen Personen Wartende in der Warteschlange waren! Vor allem ist es bedenklich, daß auf diese Gefahr in der Warteschlange in deutschen Flughäfen nicht hingewiesen wird!

Interessant ist auch, daß Terroristen schon seit Jahren die Details dieser Kontollgeräte offensichtlich kennen und Anleitungen verbreiten, wie man Sprengstoffe erst im hinter der Kontrolle zusammenmischen kann und durch die Kontrolle nur die Grundstoffe (die von den Geräten nicht zur Explosion gebracht werden können) einschleusen kann. Wodurch uns jetze eine peinliche Durchsuchung aller Flussigkeiten, Chremes und Pasten im Kosmetikkasten nicht erspart bleibt und man seine Kosmetika in der Regel nicht im Handgepäck haben darf – Schlecht für die Damen, wenn dann das Fluggepäck nicht ankommt



3  .Gepulste Mikrowellenstraher wie 2, nur als Handstrahler!!

Diese in Israel entwickelten und eigentlich nur in Israel zur Grenzzicherung offiziell zugelassenen Geräte erfreuen sich ebenfalls hoher Beliebtheit auf deutschen Flughäfen zur Absicherung des Bodenbereiches, Wartungsbereiches usw. und treffen daher in der Regel nur Flughafenpersonal, das sich nicht an die Regeln hält. Die Werbeversprechen für diese Geräte sind dabei hoch. Schiesst man damit auf jemanden, passirt ihm ja nichts wenn er kein Terrorist ist (außer daß sein Laptop, sein Handy und anderes elektronisches Gerät dann hin sind). Werbefilme zeigen Aufnahmen der Geräte, die jeden Schuss automatisch auch mit Filmaufnahmen dokumentieren – zur juristischen Entlastung des Schützen, der ja nachweisen muss, was der beschossene falsch gemacht hat. Personen, die plötzlich losrennen und in einen sicherheitkritischen Bereich hineinkommen wollen, um dann sofort ihre Bombe zu zünden, können dabei schon 100m, 50m oder spätestens 10m vor ihrem Ziel vorzeitig zur Explosion gebracht werden. Die Geräte werden von Personen bedient, die sich wie James Bond persönlich vorkommen und sich wie Sniper auf die Lauer legen. Daß man sich da abspricht, wie bei den Scharfschützen eines Polizeieinsatzes und auf die Anweisungen eines Einsatzleiters wachtet bis zum Schiessbefehl, ist nicht vorgesehen.


4.  Geräuschkanonen

Auch Geräte, die man als illegaler Walfänger kennt. Werden auch hauptsächlich zur Flugfeldsicherung eingesetzt. Intensive Schallwellen sollen das Opfer, selbst wenn es Ohrschutz trägt, über die Gleichgewichtssinne zur Desorientierung und Lauf- und Gehunfähigkeit. Rennende Personen stürzen durch diese Geräte oft sehr übel. Die Geräte werden vor allem im Bereich von Kerosinanlagen und Kerosin-Fahrzeugen eingesetzt, da hier die Geräte (Punkt 3) nicht eingesetzt werden können. Die Geräte hinterlassen ohne Hörschutz oft bleibende Hörschäden, Tinnitus und Migräne. Betroffen ist aber auch fast ausschließlich Flughafenpersonal.


5.  Taser / Elektroschocker

Diese Geräte dürfen bis jetzt nur als Handgeräte benutzt werden. Automatisch funktionierende Anlagen für unbefungte Benutzung von Notausgängen (per Kamera von der Überwachungszentrale aus aktiviert) oder Anlagen, die wie ein Weidezaun funktionieren an Absperrbändern oder Absperrgittern o.ä. werden wohl zur zeit noch nicht benutzt wegen der hohen Gefahr für Kleinkinder.


6.  Flüssiger Stickstoff

Angeblich ist dieses Equipment auch schon an deutschen Flughäfen vorhanden, aber noch nie eingesetzt worden. Flüssiger Stickstoff wird dabei auf verdächtige Gegenstände gesprüht, bis diese eine Temperatur von mindestens -80°C haben. Alle bekannten Sprengstoffe funktionieren bei dieser Temperatur nicht mehr oder verbrennen bzw. verpuffen nur. In Israel und im Irak wurden diese Systeme nicht nur bei der Durchsuchung von verdächtigem Gepäck und zur Bombenentschärfung eingesetzt, sondern auch gegen Personen mit Sprengstoffgürtel. Angeblich gibt es ein paar Autopsien von Personen, die eine Attrappe eines Sprengstoffgürtels umgelegt hatten, die per Taser, Pfefferspray oder nicht tödliche Gewehrschüsse ohnmächtig gemacht wurden und dann durch diese Vereisung starben. Diese Fälle werden aber auch menschrechtlich nicht kritisiert.

In den USA sind aber schon Fälle bekannt geworden, bei denen in Fluggepäck alle Flüssigkeitsbehälter geplatzt waren, so als seien sie gefroren gewesen. Die Fluggesellschaft erklärte dazu, das könne schon mal passieren, weil es im Gepäckraum von Flugzeugen manchmal sehr kalt würde. Diese Erklärung ist in Großraumflugzeugen aber Blödsinn.