Donnerstag, 22. April 2010

Was selbst WikiLeaks verschweigt - geplante ARGE-Reform

Was darf vor dem Wahltermin in NRW noch niemand wissen, weshalb es im Bundeskanzleramt die Stufe “streng vertraulich” bekommen hat? Das neue Arbeitspapier von Westerwelle und Von-der-Leyen für eine geplante Arbeitsmarktreform.

“Innerhalt von 6 Wochen ein Jobangebot oder Weiterbildungsangebot”; Dies wurde dort schon detailierter spezifiziert. Von Jobangeboten war allerdings keine Rede mehr, nur von Weiterbildungsangeboten mit anschließender 30%-Change für eine Tätigkeit, nur über den Arbeitnehmerüberlassungsbereich.

Nicht weniger, sondern mehr Geld will Westerwelle dafür haben; Mehr Geld, das in der Statistik weiter als Ausgaben für Arbeitslose gewertet werden soll, das aber von anderen Stellen verwaltet werden soll, die sich normalerweise mit der Verteilung von Subventionen an Industrieunternehmen befassen. Es wird bereits eine Liste von Unternehmen erarbeitet, an die derartige Subventionen als ARGE-Finanzierte Weiterbildungsaufträge fließen soll.

An erster Stelle steht darin der Tausendsassa SAP+Siemens mit seinem Netzwerk aus Unternehmensberatungen, das wieder bedacht werden soll und das als Vorbild für die neue Aktion dargestellt wird. Vorbildlich genannt werden dabei die schon in den 90gern gegründeten gemeinnützigen Weiterbildungszentren und die Vielfalt der Kleinunternehmen im Arbeitnehmerüberlassungsbereich.

Als weiteres ARGE-Standardbildungsangebot soll jetzt CATIA als CAD-Programm werden. Man hofft es genauso weltweit etablieren zu können wie damals SAP als Buchhaltungsprogramm. Der Firmenname IBS und Ferchau tauchten hier auf als Bildungsträger. Sowohl Airbus, VW, Audi, Porsche, Opel, Thyssen/Krupp & Co und viele andere sollen da bereits mitziehen.

Ein weiteres Standbein soll jetzt JAVA, C++, Datenbank SQL und anderes sein. Firmenname für Weiterbildungsträger wurde nur Novasoft genannt.

Zuletzt sollen es noch die gesamte Palette der MS-Office-Produkte sein, für die jetzt Weiterbildungskurse bezahlt werden sollen.

Zielvorstellung: Während der Kurse gibt es nur noch HartzIV, Kürzungen und Sperrzeiten gibt es sofort bei Beschwerden der Bildungsinstitute über die Arbeitslosen. Die Bildungsinstitute sollen monatlich Berichte über das Ausbildungsverhalten der Arbeitslosen an die ARGE abgeben. Dabei gibt es Beurteilungspunkte wie “Pünktlichkeit”, “Sozialverhalten”, “Teamverhalten”, “geistige Flexibilität”, “Arbeitseifer”, “Lernbereitschaft” und “Grundverständnis”

Weitere Zielvorstellungen von Westerwelle/von der Leyen sind:

  • Keine Kinderbetreuung bei Kindern über 8 Jahren, pauschale HartzIV-Abzüge bei Inanspruchnahme von Kinderbetreuung von Kindern unter 8 jahren.
  • Es soll ein unterschriebenes Einverständnis von allen HartzIV-Empfängern verlangt werden für ein Einverständnis für ärztliche und rechtliche Untersuchungen bei plötzlichem Kindstod, Todgeburten, Verlust des Fötus innerhalb der ersten 2 Monate, Scheinschwangerschaft, psychschen Problemen, Abtreibungen aufgrund medizinischer Probleme, Sorgerechtsverzicht an ausländische Elternteile und Einverständnis in Adoption. Bei Verweigerung kein HartzIV.
  • HartzIV-Kürzungen bei Kinderunterbringung im Heim, geschlossenes Internat, Jugendarrest, ... sofortige Einbehaltung des Kindergeldes, eventuell Fehlbelegungsabgabe für 2-Zi. Wohnung
  • Keine Prozesskostenhilfe für HartzIV-Empfänger und 1€-Jobber mehr für die Anzeige einer Reihe von Straftagen wie “sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz”, “körperliche Beleidigung” (dazu gehören auch Backpfeifen und Ohrfeigen), “Arbeitsunfälle unter 1000€ Schmerzensgeld”, “Anstiftung zu einer Straftat wie Lenkzeitüberschreitung, Überladung von KFZ, fahren mit unsicheren KFZ, Fahren ohne Führerschein, Fahren ohne Umweltplakette, Geschwindigkeitsüberschreitung, wiederholtes Falschparken, Verstoß gegen Ladungssicherheitsvorschriften und Verstöße gegen Visumregeln Deutschlands oder anderer Staaten", zur Eintreibung von Lohnausständen und unbezahlten Spesenrechnungen sowie allgem. Reisekosten bei Dienstreisen.
  • Sperrzeiten und Kürzungen für HartzIV-Empfänger bei Privatkonkurs wegen unbezahlter Hotelrechnungen, Fahrkarten, Flugscheinen auch dann, wenn belegt werden kann, daß lt.Arbeitsvertrag die Firma die Hotel- und Fahrtkosten tragen muß

Freitag, 9. April 2010

Sonderermittler bei der Arge

Ein besonderer Menschenschlag scheinen die Sonderermittler bei der ARGE zu sein. Die Grundqualifikation dieser Arbeitskräfte scheint wohl in der Regel eine frühere Tätigkeit bei der Stasi der ehem. DDR zu sein. Vorzugsweise handelt es sich dabei um Leute mit juristischen Ausbildungen, deren Erlaubnis zur Arbeit in der Justiz aber bis heute angezweifelt wird. Dabei wird darauf hingewiesen, daß die Vorstrafen inzwischen verjährt und aus allen öffentlichen Datenbanken gelöscht wurden, und daß diese Personen sich ja inzwischen "In der Demokratie bewährt" haben.

Auffallend sind aber auch vor allem Berufsabschlüsse als Elektro-Ingenieur der ehem. DDR. Diese Personen verweisen darauf, daß im Wiedervereinigungsvertrag ausdrücklich auf die Anerkennung der Qualifikationen als Elektroingenieur eingegangen worden ist. Allgemein wird von diesem Personenkreis auch verbreitet, daß allgemeine Maschinenbau-Abschlüsse Diplome oder Master-Abschlüsse, auch von namenhaften westlichen Hochschulen und Unis, keine akademische Ausbildung seien, sondern nur Abschlüsse als Elektro-Ingenieur. Im übrigen verweist man darauf, daß man ja in der DDR seit dem 16. Lebensjahr ununterbrochen gearbeitet habe und quasi nebenbei noch Universitätsabschlüsse wie Elektro-Ingenieur und juristische Abschlüsse gemacht habe. Da sollten sich die Leute mit Lebensläufen der Bundesrepublik doch mal ein Beispiel dran nehmen.

Unter "In der Demokratie bewährt" versteht man in diesem Umfeld auch eine Tätigkeit für amerikanische Geheimdienste nach der Wiedervereinigung. Vor allem der Handel mit allerlei Militärgeheimnissen wie alten Akten und Papieren sowie mit neueren Waffen aus ehem. DDR-Beständen scheint dabei die Bewährungszeiten verkürzt zu haben. Man ist in diesen Kreisen stolz darauf, an CIA-Entführungen mitgewirkt zu haben oder gar auf Guatanamo-Erfahrungen im Lebenslauf. Dies führte vermutlich 2004 dazu, daß sich die PDS als einzige große Partei gegen HartzIV entschied.

Und so überwacht man heute den HartzIV-Bereich und verweist darauf, daß bei Schröders HartzIV-Gesetzen speziell auf solche ARGE-Ermittler und deren zulässige Vorstrafensituation eingegangen wird. So arbeiten diese nicht als beamtete Hitarbeiter, sondern als Angestellte oder als private / freiberufliche Kräfte für die Arge.

Dabei fällte vor allem die enge Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen, Arbeitnehmerüberlassungen und anderen Sonderformen des Outsourcing-Bereiches auf. Derartige ARGE-Sonderermittler treten dabei oft als Sachverständige der ARGE bei Gericht bei Arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren auf. Gutachten solcher Sachverständiger:

  • Es sei rechtens, daß ehem. HartzIV-Empfänger in den ersten 2 Jahren keinen Urlaub beantragen dürfen und es hinnehmen müssen, wenn die Urlaubsansprüche immer am 31.3. eines Jahres entgültig verfallen. Vereinbarungen in Arbeitsverträgen seien bei ehem. HartzIV-Beziehern irrelevant, wenn sie anderenfalle ihre Arbeit gefähden.
  • Outsourcing-Firmen brauchen bei Fahrtkosten keine buchhalterisch korrekte Abrechnung vorzuweisen; Es genüge eine Zertifizierung nach DIN 9000 etc. sowie eine Nachricht ohne Unterschrift o.ä., das alle Ansprüche nach der Meinung der Firma bereits abgegolten seien. Arbeitnehmer müssen Hotel- und Fahrtkosten privat vorstrecken und schauen, daß sie das Geld von ihrem Arbeitnehmer zurückbekommen. Privatinsolvenzen wegen unbezahlt gebliebener Hotelkosten wären ein Grund für fristlose Kündigungen. Dies gelte sogar bei Arbeitseinsätzen in den USA. Der Arbeitnehmer müsse sogar für Fehlbuchungen von Hotels in Vorkasse treten, wenn von der Firma aus ein Hotel im 1000 Meilen entfernten Bundesstaat Washington gebucht habe, um zu demonstrieren, wie billig die verfügbaren Hotels wären. (Der Arbeitsplatz und das Hotel des Arbeitnehmers war in der Stadt Washington)
  • Daß der Arbeitnehmer Zusatzkosten wegen des Bahnstreiks selbst tragen müsse. Der Arbeitgeber habe alle nötigen kosten ersetzt, wenn er Tickets von 29 € für ganz Deutschland gestellt habe. Dies gelte auch für streikbedingt notwendige Mietwagen, für Zusatzfahrkarten für andere Strecken, für verpasste Flugzeuge und anderes.
  • Wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zu oder von der Arbeit zusammengeschlagen wird, muss er die Kosten selbst tragen und dies ist Grund für eine fristlose Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn er von anderen Mitarbeitern seines Arbeitsplatzes aufgelauert und zusammengeschlagen wurde, wenn an seinem Arbeitsplatz gestreikt wurde, wenn der Betriebsrat Daten über Outsourcing-Mitarbeiter weitergegeben hatte und dauaufhin dem Arbeitnehmer aufgelauert wurde, wenn der Arbeitnehmer das Opfer von massivem Mobbing am Arbeitsplatz war und anderem.
  • Die Gesetzeslage, die bei Straßenverkehrsverletzungen bei LKW-Fahrern besteht, sei allgemein bei Dienstreisen zu verallgemeinern. So sei es ja der LKW-Fahrer schuld, wenn er sich mit fehlerhaften Fahrtenschreibereinträgen erwischen läßt; Der Chef sei aber nicht rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, dürfe sogar fristlos kündigen, wenn der Arbeitnehmer Weisungen missachtet, nach 8 Stunden einfach weiterzufahren. Genauso dürfe in dem konkreten Fall der Chef, nachdem der Reisepass mit Visum infolge Mobbing von seiner eigenen Sekretärin nicht rechtzeitig verfügbar war, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung schreiben, wenn er nicht der Weisung folge leiste, als Tourist in die USA einzureisen. Falls der Arbeitnehmer bei der Passkontrolle zurückgeschickt würde, sich verspäten würde, Probleme mit den Einwanderungsbehörden bekäme, seine Arbeitserlaubnis kontrolliert würde oder er Probleme mit den Gewerkschaften bekäme, wäre das Risiko auch allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Im übrigen seien seine Probleme mit der CIA eigenverschuldet und charakterlich bedingt. Die Hotel- und Fahrkosten brauche der Arbeitgeber im nachhinein auch nicht zu ersetzen, wenn auf den Rechnungen Steuernummer ungültig wären u.ä.



Ansonsten fallen bei diesen Arge-Sonderermittlern als Begründungen für Sperrzeiten die vielen schriftlichen Gutachten über Arbeitslose auf, deren Textbausteine teilweise fast wörtlich auch in ehemaligen Stasi-Akten verwendet wurden.

Die häufigen psychischen Gutachten bei 40- bis 50-jährigen mit Ausdrücken wie "schwer erziehbar, aufsässig, gibt häufig Widerworte", "trockener Humor fiel auf", "Hat Schwierigkeiten, seinen Platz in der Gesellschaft am unteren Ende der Sozialhirarchie zu begreifen", "Unsolidarisch und menschlich-charakterlich problematisch gegenüber vor allem jüngeren Vorgesetzten - macht im Straßenverkehrsrecht vor Gericht als Zeuge von seinem Schweigerecht wegen einem Abhängigkeitsverhältnis vom Angeklagten gebrauch", "Notorischer Querulant; Hat Firmen wegen ausstehender Lohngelder, Bahn- und Hotelrechnungen verklagt und beauftragt bis heute verschiedene Amtsgerichte, Gerichtsvollstrecker und Inkasso-Büros." "Ist nicht gekündigt worden, sondern hat die Arbeit eingestellt wegen ausstehender Lohnzahlungen und Hotelrechnungen. Ehem. Arbeitgeber arbeitet weiterhin (wenn auch mit geändertem Namen) mit der ARGE zusammen, bezieht Subventionen und gilt als grundsolide", "Charakterlich und menschlich problematisch; Hat ehemaligen Arbeitgeber beim Finanzamt angezeigt. Arbeitgeber macht unter anderem Namen weiter und arbeitet weiter mit der ARGE zusammen", "Körperliche Krankheiten sind psychisch bedingt" und "Fristlose Kündigung wegen akuter Selbstmordgefahr, zerrütteter Familie und klagewütiger Ex-Ehefrau". Bei jüngeren Arbeitslosen war beliebt: "Hat während Problemen mit der Personalabteilung Kind während dem 5. Schwangerschaftsmonat verloren", "angeblich plötzlicher Kindstod nach Arbeitsplatzverlust", "Beklagt sich über Rauchen und Alkohol am Arbeitsplatz beim Betriebsrat. Arbeitsplatzverlust selbstverschuldet." sowie "Beklagt sich über Fahrstil von Kollegen"

All diese Zitate stammen aus öfter verwendeten Textbausteinen, die im offiziellen Schriftverkehr mit Arbeitsgerichten und Volljuristen öfter in ähnlicher Form verwendet wurden. Alle Gerichtsvorgänge waren mit einem Beratungsgutschein der ARGE von einem Anwalt vertreten worden; Die Schreiben stammen aus offiziellen Gutachten oder wurden vom Anwalt offiziell an die Mandanten weitergeleitet.