Etwas merkwürdig ist immer, wenn Jugendgerichte über die Presseabteilungen Informationen veröffentlichen. Jugendlichen haben ja ein Recht auf den Ausschluss der Öffentlichkeit, und wenn ihr Anwalt Informationen freigibt, sind diese immer im Sinne des Angeklagten gefiltert.
Extrem waren aber die die Darstellung der Autopsieergebnisse von Brunner (dem sog. S-Bahn-Helden) für die Presse. Er sei angeblich an einem Herzinfarkt gestorben, und dies könne ja nicht mit der Schlägerei zusammenhängen, sondern eher mit einer Herzanomalie von Brunner. Tatsächlich lautete aber die Todesursache von Brunner lt. Autopsie "allgem. Herz- Kreislaufversagen infolge Verletzungsschock und Gewalteinwirkung". Dies ist eine typische Todesursache von Opfern schwerer Gewalt, das etwa bei 30% der Mordopfer eingetragen wird. Bei dieser Todesursache muß lt. Gesetzt immer die Kriminalpolizei eingeschaltet werden.
Doch dazu mal etwas Statistik und Grundwissen in Sachen "Totenschein, Autopsie und Kriminalistik".
Bei der allerschwersten Verletzung, also dem gewalttätigsten Tod, wird "multiples Organversagen", "Zerstörung aller lebenswichtigen Organs gleichzeitig" oder ähnliches eingetragen: Die Verletzung ist so schwer, daß eine weitere Untersuchung nicht mehr sinnvoll ist. Die war beispielsweise bei der Autopsie des ehem. Politikers Möllemann der Fall, dessen Fallschirm sich nicht geöffnet hatte.
Die zweitgewalttätigste Todesursache ist bereits der Tod durch allgem. Schockreaktionen des Körpers. Dazu muss man wissen, daß der Körper seit Jahrmillionen der Evolutionsgeschichte automatische Selbstschutz-, Selbstheilungs- und Schadensbegrenzungsfunktionen hat, die bei schweren Verletzungen automatisch ablaufen und dann eine Ohnmacht auslösen, den Blutdruck in nicht lebenswichtigen Körperteilen auf Null senken, Bestimmte Muskeln zusammenziehen um verbluten zu vermeiden u.ä. sowie Atmung und Herzschlag noch aufrechtzuerhalten. Häufig tritt der sofortige Tod dadurch auf, daß diese Schock-Reaktionen das Herz-Kreislaufsystem überlasten. Man geht in der Regel davon aus, daß dies daran liegt, daß der Körper so überlastet wurde, daß er die Situation nicht überleben konnte - also die direkte Schuld des Täters oder der äußeren Einwirkung. Ausnahmen gibt es zwar, aber nur bei einigen völkerrechtlich problematischen Munitionsarten wie Hochgeschwindigkeitsmunition, die auch bei geringen Verletzungen tödliche Schockreaktionen verursachen kann. Solch ein Schock kann auch bei einem plötzlichen unerwarteten Sturz in eiskaltes Wasser erfolgen; Es gibt auch ein paar andere Ausnahmen. Diese Ausnahmen kommen aber für den Fall Brunner nicht in Betracht.
Andere Todesursachen mit weniger Gewalteinwirkung sind dann "Ersticken an eigenem Erbrochenem", "Verbluten" oder "Ersticken an eigenem Blut in der Lunge", "Beidseitiges Lungenversagen wegen Lungenriss" usw.
Brunner verstarb demnach lt. Autopsie an der zweitgewalttätigsten Todesursache, die es überhaupt gibt, und wegen der Tatumstände ist eine zufällige fatale Schockreaktion auszuschließen. In den Totenschein ist bei dieser Todesursache immer "Tod durch Gewalteinwirkung von Außen" einzutragen. Brunner war ein klassisches Mordopfer.
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