- Jeder ist verantwortlich für die Einladungen, die er selbst schreibt (oder auch nur weiterleitet). Wer auf eine Party, auf der von Alkohol die Rede ist, einen Jugentlichen unter 16 einlädt, macht sich strafbar. Wer Einladungen schaltet, auf denen zu Gewalt oder Gesetzesmissachtungen aufgerufen wird, macht sich ebenfalls strafbar
- Versammlungen von über 20 Personen müssen bei Pollizei und Ordnungsamt angemeldet werden; Wer ohne Anmeldung mehr als 20 Personen einlädt oder einlädt und weiss, daß bereits mehr als 20 Personen eingeladen sind, bekommt ebenfalls Probleme.
- In der Nähe von diplomatischen Wohnungen, Botschaften oder bestimmten Behörden herrscht Demonstrationsverbot; Hier darf auch nicht eine Facebook-Party geplant werden. Wer also zum Beispiel vor der pakistanischen Botschaft eine Facebook-Party machen will in Kreuzritteroutfit und unter dem Motto "Rache für den Internet-Schmähfilm 'Die Unschuld des Hobbit', bei dem Frodo von Herr der Ringe beleidigt wurde", der bekommt ebenfalls Probleme.
- Grundsätzlich kann jeder, der Facebook-Einladungen versendet, für die anschliessenden Reinigungskosten und die Kosten für den Polizeieinsatz herangezogen werden. Also: Am besten selbst Besen und Handfeger mitbringen.
- Der Verkauf von Alkohol und Nahrungsmitteln, die man bei den Einladungen verabredet, sind ebenfalls verboten.
- Selbstverständlich darf in Einladungen auch nicht von Rauschgift o.ä. geredet werden.
Montag, 1. Oktober 2012
Die Facebook-Party: Was ist erlaubt, was nicht?
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Was soll immer die Diskriminierung von Facebook-Partys? Alles könnte man auch ohne Facebook machen, und dann ist es nicht strafbar???
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