Sonntag, 22. Januar 2012

Concordia-Katastrophe – wo hat der Kapitän sich strafbar gemacht?


Was die internationale Justiz im Moment interessiert: Wo hat der Kapitän sich wirklich strafbar gemacht? Welcher der Toten geht konkret auf welchen Verstoß gegen Seerecht zurück?
Dabei wird im Moment nach 2 Arten von Todesursachen gesucht:

  • Tote ohne angelegte Schwimmweste direkt in dem Bereich des Lecks, die von Schotten eingeschlossen sind. Diese können als Folge dessen gesehen werden, daß der Kapitän vor seinem gefährlichen Manöver nicht alle Passagiere an Deck befohlen hat, wie vor gefährlichen Manövern (sogar bei der Hafeneinfahrt) vorgeschrieben ist.

  • Noch schlimmer gewertet werden Tote mit angelegten Schwimmwesten, die weit entfernt von dem Leck von Schotten eingeschlossen wurden. Diese werden aus Folge dessen gewertet, dass der Kapitän vor dem Auf-Grund-Setzen des Schiffes in Passagierinformationen abgewiegelt hat und die Passagiere wieder in ihre Kabinen befohlen hatte. Daß Passagiere in den unteren Decks bei dem Auf-Grund-Setzen regelrecht hingerichtet werden, müsste ihm bekannt gewesen sein. Bei dem Auf-Grund-setzen soll ja der leckgeschlagene Bereich (also die leckgeschlagene Seite) angehoben werden; Das Wasser, das sich im Schiff befindet, läuft dabei plötzlich unkontrolliert von der leckgeschlagenen Seite in die trockene Seite, die Räume stehen schlagartig unter Wasser und die Schotten schließen unvorhersehber plötzlich. Nach ersten Informationen gehen etws zwei Drittel aller Toten auf diesen Effekt zurück. Daß vor dem Auf-Grund-Setzen keine Evakuierungsbefehle für die unteren Decks gegeben wurden, ist demnach grob fahrlässig und entgegen jeden seemännischen Grundlagen.

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