Montag, 7. November 2011

Antworten für Facebook-Opfer


Inzwischen meckert schon das Bundesverfassungsgericht über Facebook und denkt bereits über Server-Abschaltung nach. Nach Schätzungen von DV-Experten entspricht die Gesamtmenge von Beleidigungen, Denunziationen, Diffamierungen, Schmähungen und schlichten Lügen, die im Facebook-Datenpool gespeichert sind, bereits 50 Terrabyte – Das ist bereits das 5000-Fache des strafbaren DV-Volumens des Stasi-Archivs!

Zwar kann man diese Stasi-Akten auf Papierbasis nicht mit Computerdaten vergleichen, allerdings sind die Folgen gleich: Einige Geheimdienste, vor allem der Chinesische und der iranische Geheimdienst, diffamieren Dissidenten im Westen inzwischen gezielt mit Facebook-Mobbing. Während sich z.B. der chinesische Geheimdienst in der Vor-Facebook-Zeit sich damit begnügte, z.B. in Wikipedia im Artikel der Falun-Gong-Sekte eine aus dem Zusammenhang gerissene Hakenkreuz-Fahne als Hauptsymbol der Sekte darzustellen, geht man in Facebook inzwischen gezielter vor. Namen von Dissidenten werden gezielt vom chinesischen Geheimdienst belebt, das heisst der chin. Geheimdienst legt einfach unter dem Namen eines Dissidenten einen Eintrag an, der direkt von China aus betrieben wird.

Erschreckend ist aber auch die Cyber-Kleinkriminalität. Das veröffentlichen von anderen Leuten mit peinlichen Bildern, gefakten Bildern oder einfach das willkürliche Verlinken von fremden peinlichen Bildern mit einer unliebsamen Person laufen da aus dem Ruder.
Bedenklich auch die Daten-Sammelwut von Facebook. Einträge von Jugendlichen können später als Erwachsene bei der Berufssuche gegen sie verwendet werden.

Doch wie soll man auf blöde Facebook-Schmähungen reagieren? Hier mal kurze Musterantworten:

  • Frage: Ich habe da ein Bild von Ihnen in Facebook gesehen. Sieht zwar nicht so auch, aber das sind Sie, doch doch, die automatische Facebook-Gesichtserkennung hat es Ihnen zugewiesen.


Antwort: Das bin ich natürlich nicht. Die Facebook-Gesichtserkennung funktioniert überhaupt nicht, es handelt sich um Trashsoftware, die von anderen großeh Softwareherstellern abgewiesen wurde. Nicht mal isometrische Bilder von Ausweisen und Pässen werden davon richtig wiedererkannt. Bei den Verlinkungen handelt es sich um manuelles Verlinkungen von Facebook-Mobbern.


  • Frage: Ich habe einen Eintrag von Ihnen in Facebook gesehen, da steht etwas ganz anderes im Lebenslauf.

Oder: Ich habe einen Eintrag von Ihnen in Facebook gesehen, da sind Sie mit xy befreundet. XY hat aber ein ziemliches Vorstrafenregister?!
Oder: Ich habe einen Eintrag von Ihnen in Facebook gesehen, da sind Sie 2 Monate in Afghanistan gewesen!

Antwort: Das muss jemand anderes da hineingeschrieben haben, das ist eine andere Person. In Facebook kann jeder einen Eintrag unter einem beliebigen Namen anlegen, und viele Namen sind Pseudonyme oder absichtlich falsch.




  • Frage: Das Thema Ihrer Doktorarbeit / Diplomarbeit / Masterarbeit / Jugend-Forscht-Arbeit / … habe ich in Facebook gesehen bei einem Inder / Chinesen / … Der Link hat schon 2 Jahre vorher im Inernet gestanden.


Antwort: Facebook ist nicht urkundensicher, vor allem was Urheberrecht angeht. Textpassagen werden oft willkürlich kopiert, und es ist leicht möglich, es so erscheinen zu lassen, als habe die Kopie vor dem Original in Facebook gestanden. Solche vordatierte Kopien deutscher akademischer Arbeiten findet man oft bei fernöstlichen Universitätstiteln, vor allem auch in Facebook-Einträgen. Sichere Urheberrechtsaufkünfte gibt es nur an deutschen Universitäten, bei der deutschen Nationalbibliothek oder bei ISBN-Numme-Registrierung.



  • Frage: Ihr Patent wird in Facebook als das Patent eines chinesischen Patentinhabers ausgewiesen.


Antwort: Facebook-Angaben werden von niemanden kontrolliert. Länder wie China sind tatsächlich patentrechtliches Niemandsland, derartige Links in Facebook sind vollkommen wertlos! Im übrigen sehen Sie sich mit der Tatsache konfrontiert, dass jemand in China Ihr Patent geklaut hat, es möglicherweise auch noch falsch verstanden hat und sich später noch in Facebook beschwert, es würde nicht funktionieren oder würde vom deutschen Tüv als lebensgefährlich eingestuft.


  • Frage: In Facebook steht über Sie geschrieben, man dürfe ungestraft sagen, sie wären eine ; Sie könnten dagegen gerichtlich nicht angehen, weil es stimmen würde.


Antwort: Die "darf ungestraft sagen dass" Passage findet man oft in Facebook; In der Regel unter falschen Namen veröffentlicht, ohne denn Geschädigten die Passage lesen zu lassen und ohne gerichtliche Sachfeststellung zu ermöglichen. Häufig haben die Urheber solcher Äußerungen tatsächlich selbst Gerichtsverfahren verloren und die Unrichtigkeit der Sachbehauptung ist längst rechtsgültig festgestellt worden. Beim Versuch, die Sachbehauptung tatsächlich gerichtlich überprüfen zu lassen, wird oft argumentiert, man habe ja rechtswidrig Zugang zu dem privaten Eintrag erhalten, da ja nur anderen Personen den Eintrag lesen durften. Die Behauptung sei ja privat im privaten Kreis eingeschränkter Nutzer gefallen und damit keine öffentliche Diffamierung. Es sei ein Bruch des Facebook-Datenschutzes, wenn man sich Einblick in den Eintrag verschafft habe, daher sei eine Löschung nicht einklagbar. Facebook-Behauptungen sind gerichtlich so gut wie nicht überprüfbar, da die Server im Ausland stehen und sich dem Zugriff der Rechtsorgane der meisten Länder entziehen.

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